Gebührensatzung
Satzung für die Erhebung der Gebühren
der Musik- und Kunstschule der Stadt Garbsen (MKS)
Aufgrund der §§ 10 und 58 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der zurzeit geltenden Fassung hat der Rat der Stadt Garbsen in seiner Sitzung am 30.11.2015 folgende Satzung beschlossen:
- 1 Gebührenpflicht
- Für die Teilnahme am Unterricht werden Gebühren nach dem Gebührentarif berechnet.
- Die Teilnahme an Ergänzungs- und Ensemblefächern im Musikbereich ist gebührenfrei, sofern die Teilnehmerin/ der Teilnehmer ein Musikunterrichts-Hauptfach belegt.
- Die Schülerinnen/Schüler, im Falle der Minderjährigkeit ihre gesetzlichen Vertreter oder Vertreterinnen, sind zur Zahlung der erhobenen Gebühren verpflichtet. Bei einer nicht termingerechten Entrichtung der Gebühren kann die Schülerin/der Schüler zum Ende des jeweiligen Monats vom weiteren Unterricht ausgeschlossen werden.
- 2 Gebühren und Fälligkeit
- Die monatliche Gebühr für den Musikunterricht errechnet sich auf Grundlage einer jährlichen Gesamtsumme (in der Regel 38 Unterrichtseinheiten pro Jahr). Sie ist in gleichen Monatsbeiträgen, auch in den Ferien, zu zahlen und zum 15. eines Monats oder vierteljährlich in der Mitte eines Quartals (15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.) fällig.
- Die Gebühren für die Schnupperkurse und Stundenkontingente sind in einem Betrag zu Beginn des Kurses fällig.
- Für Musikunterricht erhält die Schülerin/der Schüler einen Gebührenbescheid einmal jährlich sowie bei Veränderung der Unterrichtsform.
- Die Musikunterrichtsgebühren sind im Abbuchungs- oder Überweisungsverfahren zu entrichten.
- Die Gebühren für Kunstkurse sind abhängig von der Kursdauer und dem Kursprogramm zu entnehmen. Sie sind zu Beginn eines Kurses fällig und an die Kursleitung zu entrichten.
- 3 Ermäßigung
- Musikunterricht
1.1. Eine Ermäßigung der Gebühren wird gewährt für den Grund- und Hauptfachunterricht
1.1.1. als Sozialermäßigung auf Antrag (Abs. 3)
1.1.2. als Familienermäßigung (Abs. 4)
1.1.3. als Mehrfächerermäßigung (Abs. 5)
1.2. Die Ermäßigungen nach Abs. 3 - 5 werden nacheinander, d.h. im Falle mehrerer Ermäßigungen, auf Grundlage der bereits ermäßigten Gebührensätze berechnet.
1.3. Anspruch auf eine Sozialermäßigung in Höhe von 75 % der Unterrichtsgebühr hat, wer Leistungen zur Sicherung des laufenden Lebensunterhaltes nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II und SGB XII) oder zweckgleiche, aus den Regelungen des SGB II und XII abgeleitete, Leistungen erhält. Die Anspruchsberechtigung ist durch Vorlage des Leistungsbescheides nachzuweisen. Sozialermäßigung wird nur für das 1. Hauptfach gewährt.
1.4. Werden mehrere (in einem Haushalt lebende) Familienmitglieder unterrichtet (Großeltern, Eltern und deren Kinder), wird ab dem 2. Familienmitglied folgende Ermäßigung gewährt:
1.4.1. Familienmitglied 20 % der Unterrichtsgebühr
1.4.2. Familienmitglied 35 % der Unterrichtsgebühr
1.4.3. ab dem 4. Familienmitglied 50 % der Unterrichtsgebühr
Die Reihenfolge der Ermäßigungen richtet sich nach der Höhe der von den einzelnen Familienmitgliedern zu entrichtenden Gebühren, wobei die höchste Ermäßigung dem Familienmitglied mit der niedrigsten Unterrichtsgebühr gewährt wird. Bei gleicher Gebührenhöhe wird die höchste Ermäßigung dem jüngeren Familienmitglied gewährt.
1.5. Belegt eine Person mehrere Haupt- und/oder Grundfächer, wird ab dem 2. Fach folgende Ermäßigung gewährt:
1.5.1. 2. Fach 20 % der Unterrichtsgebühr
1.5.2. 3. Fach 35 % der Unterrichtsgebühr
1.5.3. ab dem 4. Fach 50 % der Unterrichtsgebühr.
1.6. Die Reihenfolge der Ermäßigungen richtet sich nach der Höhe der für die einzelnen Fächer zu entrichtenden Gebühren, wobei die höchste Ermäßigung für das Fach mit der niedrigsten Unterrichtsgebühr gewährt wird. Bei gleicher Gebührenhöhe wird die höchste Ermäßigung für das früher belegte Fach gewährt.
- Kunstunterricht
Nehmen mehrere Familienmitglieder an einem Kurs teil, wird ab dem 3. Familienmitglied eine Ermäßigung von 35 % gewährt.
- 4 Unterrichtsausfall
- Fällt der Musikunterricht aus von der MKS zu vertretenden Gründen mehr als dreimal im Jahr aus, hat die/der Zahlungspflichtige bei Vorlage der Unterrichtsausfallzettel bis zum 31.03. des Folgejahres Anspruch auf Rückerstattung der Gebühren für die darüber hinaus ausgefallenen Unterrichtsstunden. Bei Unterrichtsausfällen, die von der Schülerin/dem Schüler zu vertreten sind, besteht kein Anspruch auf Gebührenerstattung bzw. auf einen Ersatztermin. Von der Erstattung ausgeschlossen sind Gebühren für Schnupperkurse, Stundenkontingente und Instrumentenmieten.
- Bei von der MKS zu vertretenden Unterrichtsausfällen im Kunstbereich werden bereits gezahlte Kurs- und Materialgebühren in Form eines Gutscheins zurück erstattet.
- 5 Wechsel der Unterrichtsform
Im Gruppenunterricht kann die anfängliche Unterrichtsform nur so lange beibehalten werden, wie sich keine Veränderung in der Gruppenstärke ergibt. Verringert oder vergrößert sich die Schülerzahl einer Gruppe, so wird die entsprechende Unterrichtsgebühr vom Zeitpunkt der Veränderung an berechnet.
- 6 In-Kraft-Treten
Diese Satzung tritt ab dem 01.01.2016 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung in der Fassung vom 01.09.2012 außer Kraft.
Garbsen, den 10.12.2015
Stadt Garbsen
Bürgermeister
Tarife zur Gebührensatzung
der Musik- und Kunstschule der Stadt Garbsen
Unterrichtsart Monatsgebühr
(1) Grundfächer
MUSIKZWERGE für Kinder von 6 - 18 Monaten monatlich 15,00 €
und eine Bezugsperson (30 Min. wöchentl.)
MUSIKGARTEN für 1 ½ - 3 -jährige Kinder monatlich 20,00 €
und eine Bezugsperson (45 Min. wöchentl.)
Musikalische Früherziehung für Kinder monatlich 20,00 €
von 4 bis 6 Jahren (45 Min. wöchentl.)
MUSIK KARUSSELL für 6- und 7-jährige Kinder monatlich 25,00 €
(45 Min. wöchentl.)
(2) Hauptfächer
Große Gruppe monatlich 35,00 € (4 - 7 Personen, 45 Min. wöchentl.)
Mittlere Gruppe monatlich 41,00 € (3 Personen, 45 Min. wöchentl.)
Kleine Gruppe monatlich 54,00 € (2 Personen, 45 Min. wöchentl.)
Kleine Gruppe monatlich 38,00 € (2 Personen, 30 Min. wöchentl.)
Einzelunterricht (30 Min. wöchentl.) monatlich 63,00 €
Einzelunterricht (45 Min. wöchentl.) monatlich 94,00 €
(3) Schnupperkurse
Schnupperkurs 4 x 30 Min. Einzelunterricht einmalig 82,00 €
Schnupperkurs 4 x 45 Min. 2er-Gruppe einmalig 72,00 €
Schnupperkurs 4 x 45 Min. 3er-Gruppe einmalig 62,00 €
(4) Stundenkontingent für Erwachsene
5 x 30 Min. Instrumental-/Vokalunterricht einmalig 115,00 €
10 x 30 Min. Instrumental-/Vokalunterricht einmalig 230,00 €
(5) Weiterführende Instrumental-Ensembles monatlich 19,00 €
(6) Chöre, Orff- und vergleichbare Ensembles, monatlich 10,00 €
Ergänzungsfächer
(7) Workshop-, Projekt- und AG-Unterricht (zeitlich begrenzt)
Die Gebühren für Workshops, Projekte, AGs u.ä. werden entsprechend dem Aufwand und der Teilnehmerzahl festgesetzt. Wird die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, behält sich die MKS vor, die Veranstaltungen nicht durchzuführen und bereits gezahlte Gebühren zurückzuzahlen.
Alle Projekt-, Kurs- und Workshopangebote sind von Ermäßigungen ausgenommen.
(8) Bildende Kunst, Theater
Malen, Zeichnen, Drucken, Plastisches Gestalten - 45 Minuten - 3,50 €
zuzüglich Materialkosten nach Verbrauch
Die Dauer eines Kurses beträgt in der Regel 3 x 45 Min. (10,50 €)
Workshops für Kinder - 90 Minuten - 10,00 € Material inklusive
Eltern können zu gleichen Bedingungen gemeinsam mit Ihren Kindern teilnehmen.
Kreativ-Kindergeburtstage (Inhalt nach Programm) für Kinder ab 6 Jahre, max. 10 Kinder - 90 Minuten - 85,00 € (Pauschale inkl. Material)
(9) Leihgebühr für Instrumente
Anschaffungspreis bis 200,00 € monatlich 6,00 €
Anschaffungspreis 201,00 bis 400,00 € monatlich 10,00 €
Anschaffungspreis 401,00 bis 610,00 € monatlich 14,00 €
Anschaffungspreis über 610,00 € monatlich 18,00 €